Sie möchten eine Immobilie auf La Palma kaufen!
Der Kauf einer Immobilie auf La Palma ist mit einigen Besonderheiten versehen, gerade Ausländer müssen auf Einiges achten.
Um hier überhaupt Geschäfte tätigen zu können, benötigen Sie die Número de Identificación de Extranjero (NIE), welche bei der Fremdenpolizei in Santa Cruz beantragt werden kann.
Hier finden Sie Informationen zur genannten NIE.
Weiter sollten nichteuropäische Ausländer in ihrem Konsulat nach den Bedingungen für den Immobilienkauf erfragen. Zum Beispiel müssen seit dem Brexit in Großbritannien englische Bürger beim Militär eine entsprechende Bescheinigung beantragen.
Dann ist es natürlich wichtig alle nötigen Ausweise aktuell und vor Ort zu haben!
Ein Bankkonto hier in Spanien ist sehr hilfreich, für den Kauf aber erst einmal nicht notwendig.
Zum Kauf einer Immobilie hat sich die Online-Überweisung bewährt. Allerdings müssen Sie bei Ihrer Hausbank unbedingt! die Modalitäten klären, da sie ungerne so große Beträge ins Ausland transferiert. Natürlich funktionieren auch Schecks und die meisten Notare bieten auch Treuhandkonten an, lassen sich diesen Service aber recht gut bezahlen.
Überlegen Sie sich die Finanzierung der Immobilie gut, da die Banken z.B. keine Kredite vergeben, wenn der Eintrag ins Grundbuchamt nicht vorhanden ist. Hört sich jetzt erst einmal etwas seltsam an, ist aber umständehalber recht häufig auf den Kanaren der Fall.
Damit kommen wir zu den wohl verwirrendsten Punkten eines Immobilienkaufs.
Katastereintrag, Erbschaftsurkunden, Escritura (notarielle Eigentumsurkunde) privat und offiziell, Grundbucheintrag etc.
Wir informieren unsere Kunden nach bestem Wissen und Gewissen über die o.g. Unterlagen und Eventualitäten die sich daraus ergeben. Diese Seite gibt eine Übersicht zu den genannten und weiteren Besonderheiten, die sich aus dem Kauf einer Immobilien ergeben.
Wenn sich ein Verkauf anbahnt, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, das ist unser Job!